Juleica - Die Jugendleiter*in-Card

Gruppen leiten lernen

Foto: NAJU | Daniel Sadrowski
Foto: NAJU | Daniel Sadrowski

Wer als ehrenamtliche Jugendleiter*in oder Teamer*in in der NAJU engagiert ist, der leistet einen wichtigen Beitrag dazu, um junge Menschen an die Natur und einen verantwortungs- und rücksichtsvollen Umgang mit ihr heranzuführen. Gleichzeitig übernehmen diese Aktiven jedoch auch eine besondere Verantwortung – gegenüber den Kindern und Jugendlichen, deren Eltern und letztendlich auch gegenüber dem NABU und der NAJU.

 

Die Juleica oder Jugendleiter/in-Card gilt mittlerweile als die Legitimation und der Qualifikationsnachweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit. Mehr als 350.000 Ehrenamtliche in der Jugendarbeit besitzen eine gültige Juleica und viele Weitere haben die Ausbildung absolviert, ohne anschließend die  Juleica zu beantragen.

 

Der Juleica-Ausbildung liegen Mindestanforderungen zu Grunde, die im Jahre 2009 von der Konferenz der deutschen Jugendministerien beschlossen worden sind. Demnach muss die mindestens 30-stündige Ausbildung folgendes beinhalten

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kin­dern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes.

Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

 

Zusätzlich wird bei der Beantragung der Juleica der Nachweis über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung verlangt.

 

Die Juleica ist mittlerweile mehr als nur der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung. Für viele Eltern ist sie der Beleg dafür, dass ihre Kinder in guten Händen sind. Für die Juleica-Inhaber*innen ist die Plastikkarte eine vorzeigbare Legitimation gegenüber öffentlichen Stel­len, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Po­lizei und Konsulaten Diese Einrichtungen sind aufgefordert, die ehrenamtlichen Jugendleitern*­innen in Notsituationen und bei Problemen zu unterstützen und fachlich zu beraten. Zu guter Letzt entwickelt sich die Juleica immer stärker auch zu einer Bonus-Card für den oder die Inhaber*in. Auf juleica.de sind bundesweit ca. 2.700 Vergünstigungen, vom kostenlosen Schwimmbad-Eintritt bis zum günstigeren Kino-Besuch, eingetragen, mit denen Kommunen und Unternehmen den ehrenamtlichen Jugendleiter*innen „Dankeschön!“ sagen wollen. 

 

Der Weg zur Juleica

Seminare und Lehrgänge zum Erwerb der Juleica werden von den NAJU-Landesverbänden, den  Jugendämtern und Jugendringen angeboten. Nach erfolgreicher Teilnahme und bei Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses kann die Juleica beantragt werden. Wenn auch das Mindestalter von 16 Jahren erreicht ist, dann steht der Ausstellung der Juleica in der Regel nichts mehr entgegen. Sie ist dann für maximal drei Jahre gültig und kann nach der Teilnahme an einer Fortbildung erneut beantragt werden.

 

Diese NAJU-Landesverbände bieten Juleica-Schulungen an

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